AGBs
Allgemeine Geschäfts-/Mietbedingungen Stand 2024
§1 Einleitung
- Leider können auch wir nicht auf das “Kleingedruckte“ verzichten. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sollen klare Verhältnisse in der Zusammenarbeit zwischen Ihnen, nachfolgend Auftraggeber oder Mieter genannt, und der Fa. Frame-Hamburg Hamburg Mirko Spiess, im Folgenden kurz Frame-Hamburg genannt, schaffen.
§2 Angebot / Auftrag
- Unsere Angebote sind, wenn nicht anders vermerkt, frei bleibend. Die Auftragserteilung durch den Auftraggeber und die Bestellannahme (Auftragsbestätigung) durch Frame-Hamburg bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform. Ist eine Vorkassenzahlung vereinbart so beruhen die angegebenen Preise auf dem fristgemäßen Eingang derselben. Die aus einem verzögerten Eingang der Vorkassenzahlung entstehenden möglichen
Mehrkosten, z.B. durch einen erhöhten Logistik-, Material- oder Personalaufwand (z.B. Expressfracht, Kurierkosten, Zuschläge für Nacht- oder Wochenendarbeit) , werden zusätzlich zum Auftragswert, in Rechnung gestellt.
§3 Mietdauer / Transport
- Bei Mietgeschäften beginnt die Mietzeit mit dem Tag der Abholung / Anlieferung und endet mit dem Tag der Rückgabe / Abholung der gemieteten Artikel. Abholung und Rückgabe können nur, wenn nicht anders vereinbart, während der Geschäftszeiten ( Montag bis Freitag 9.00-18.00 Uhr ) erfolgen. Die Anlieferung / Abholung durch die Fa. Frame-Hamburg kann gegen separate Berechnung erfolgen. Die Mietzeit wird je nach Vereinbarung in Tagen oder Wochen berechnet. Angefangene Tage werden als voller Tag berechnet. Erfolgt die Rücklieferung bis 11.00 Uhr, so wird der Tag der Rücklieferung nicht berechnet.
§4 Zahlungsbedingungen / Preise
- Unsere Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, grundsätzlich wie folgt:
- Alle Beträge sind, wenn nicht anders ausgewiesen, Nettobeträge, und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Lieferart: Ab Lager Frame-Hamburg ohne Transport, Verpackung und Versicherung.
- Fälligkeit aller Zahlungen: sofort netto Kasse ohne Abzüge.
- Alle Preisangaben vorbehaltlich technischer oder künstlerischer Änderungen. Überschreitungen werden schriftlich begründet.
- Bei Überschreitung des Fälligkeitsdatums unserer Rechnungen von mehr als 5 Tagen berechnen wir vom Fälligkeitszeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Hauptfinanzierungssatz der EZB. Je Mahnvorgang berechnet Frame-Hamburg, unabhängig von Kosten die durch anwaltliche Vertretung oder die Dienste eines Inkassounternehmens entstehen, pauschal € 5,- netto als Bearbeitungsgebühr
- Bei Verzug des Auftraggebers werden alle weiteren Verbindlichkeiten sofort zur Zahlung fällig.
- Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht ist für den Auftraggeber ausgeschlossen.
- Vorbestellte oder reservierte Mietartikel, die nicht abgenommen / abgeholt werden, werden dem Auftraggeber voll in Rechnung gestellt.
- Ist die Vermietung noch möglich, so trägt der Auftraggeber nur die durch seine Nichtabnahme entstandenen Kosten.
§5 Eigentumsvorbehalt:
- Alle Lieferungen, seien sie selbstständig nutzbar oder Teil eines Gesamtauftrages, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Fa. FrameHamburg.
- Frame-Hamburg ist berechtigt, bei nicht vertragsgemäßem Zahlungsausgleich des Auftraggebers, die erbrachten Lieferungen und Leistungen auf Kosten des Auftraggebers ohne weitere Benachrichtigung zur Sicherung unserer Forderungen in unseren Besitz zu bringen.
Dies gilt auch bei Lieferungen die nur im Zusammenhang mit weiteren Lieferungen und Leistungen nutzbar sind, und zum Abtransport zerlegt / demontiert werden müssen.
- Frame-Hamburg haftet nicht für die aus der Sicherung entstehenden Schäden. Hierunter fallen auch Schäden wie: Einschränkungen der Nutzbarkeit / Wiederverwendbarkeit, Ausfall / Einnahmeverlust. Schadenersatz gilt als ausgeschlossen.
- Der erforderliche Aufwand für die Sicherungsmaßnahme geht, mit Nachweis der Kosten, vollständig zu Lasten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber darf gelieferte Waren nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern. Er hat sich das Eigentum an der Ware gegenüber seinem Abnehmer vorzubehalten, bis dieser den Kaufpreis vollständig gezahlt hat.
- Der Auftraggeber darf die Waren weder verpfänden noch sicherungsübereignen
§6 Haftung / Gewährleistung
- Vom Zeitpunkt der Übergabe an den Mieter, dessen Beauftragten oder die Transportperson trägt der Mieter das Risiko für den Untergang oder eine Verschlechterung der Mietgegenstände, gleichgültig durch wen verursacht und ohne dass es auf ein Verschulden des Mieters ankommt. Die Gefahrtragung endet mit der Rückgabe der Mietgegenstände an die Fa. Frame-Hamburg.
- Die Mietsachen sind nicht über Frame-Hamburg versichert. Es wird dem Mieter empfohlen, diese für den Zeitraum der Mietdauer versichern zu lassen.
- Der Mieter haftet für Beschädigungen in Höhe der Kosten der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes, bei Verlust oder Zerstörung bis zur Höhe der nachgewiesenen Wiederbeschaffungskosten.
- Die Haftung der Fa. Frame-Hamburg ist dem Grunde nach auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, der Höhe nach auf den dem Vertragspartner entstandenen Schaden, höchstens jedoch auf 10% der Vertragssumme beschränkt.
- Die Mietgegenstände gelten als mangelfrei an den Mieter übergeben, wenn dieser nicht sofort bei Abholung etwaige Mängel anzeigt. Die Mängelanzeige bedarf der Schriftform. Darüber hinaus trägt der Auftraggeber die Beweislast dafür, dass eine bei Rückgabe der Mietsache festgestellte Beschädigung nicht während der Mietdauer entstanden ist.
- Um einen durchgängigen Kundenservice sicherzustellen, ist der Fa. Frame-Hamburg bzw. Ihren Vertretern ein angemessener Zugang zu den erbrachten Lieferungen/Leistungen/Vermietartikeln zu gewähren.
§7 Urheber- und Lizenzschutzrechte
- Alle durch Frame-Hamburg eingebrachten Ideen , Konzepte, Entwürfe und Realisationen sind geistiges Eigentum von Frame-Hamburg und dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung verwendet, verändert, verbreitet oder genutzt werden. Erträge aus einer Verletzung dieser Bestimmung sind ohne Verzögerung und ohne Abrechnung eventueller Vorkosten in voller Höhe an Frame-Hamburg zu entrichten.
- Wird durch den Auftraggeber ein Auftrag erteilt, der ganz oder teilweise Schutzrechte irgendeiner Art berührt, so geht Frame-Hamburg davon aus, dass der Auftraggeber im Besitz der Nutzungsrechte ist. Der Auftraggeber hat Frame-Hamburg von jeglichen Ansprüchen Dritter freizuhalten.
- Die Lieferungen und Leistungen der Fa. Frame-Hamburg werden unter Umständen für eigene Zwecke / Werbung auf Medien jeder Form gespeichert / festgehalten und abgebildet / wiedergegeben. Wenn dies vom Auftraggeber bei der Auftragserteilung nicht schriftlich untersagt wird, so wird sein Einverständnis vorausgesetzt.
§8 Salvatorische Klausel
- Sollte eine Bestimmung der vorgenannten Bedingungen nicht rechtskräftig sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit Ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht.
- Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen dieser Bestimmungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist der Sitz der Firma Frame-Hamburg.
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